Hausordnung

• Wir gehen ehrlich, rücksichtsvoll, wertschätzend und respektvoll miteinander um und lassen unterschiedliche Meinungen zu.

Höflichkeit ist uns sehr wichtig. Deshalb grüßen wir im Schulhaus und beim Betreten des Klassenzimmers.

• Um Unfälle zu vermeiden gehen wir im Stiegenhaus rechts. Um andere im Unterricht nicht zu stören, verhalten wir uns im Schulhaus leise und rücksichtsvoll.

• Die Frühbetreuung findet von 6:50 bis 7:45 Uhr im Foyer statt. Buskinder und Kinder, die zur Frühaufsicht angemeldet sind, gehen alleine von der Garderobe ins Foyer.

Unterrichtsbeginn ist um 8:00 Uhr. Die Kinder sollen 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in ihren Klassen sein, damit die Aufmerksamkeit schon beim Start möglich ist.


Schoolfox ist die Kommunikationsstelle zwischen Schule und Elternhaus und ist deshalb, bitte, täglich zu kontrollieren. Das gilt für den Unterricht und auch für die Nachmittagsbetreuung. 

  • Bei kurzfristigen Veränderungen des Betreuungsbedarfs NABE melden Eltern Kinder der Nachmittagsbetreuung direkt mit Schoolfox bei der Tagesbetreuuerin an bzw.ab


• Bei Erkrankung wird die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer am ersten Tag verständigt und über die voraussichtliche Dauer informiert.


• Alle Unterrichtsräume betreten wir nur mit Hausschuhen oder Turnschuhen mit hellen Sohlen.


• Auf eine gesunde Jause (Essen und Getränke) ist täglich zu achten!


• Den Müll trennen wir in Kunststoff-, Papier-, Bio- und Restmüll. Dosen werden in die Schule nicht mitgenommen.


• Die Mitnahme und Verwendung elektronischer Geräte (wie Handys, Nintendo,…) sind für Schülerinnen und Schüler nicht erlaubt. Die Schule übernimmt keine Haftung bei Beschädigung oder Verlust.

  • Handys und Smart devices sind in der Schule nicht erwünscht oder während des Unterrichtstages/während der Schulveranstaltung lautlos gestellt in der Schultasche bzw. im Rucksack. 

• Wird etwas mutwillig zerstört, soll es von der Schuldigen oder dem Schuldigen ersetzt werden.


Plakate, Ankündigungen u.Ä. dürfen nur nach Rücksprache mit der Direktion aufgehängt werden.


• Der Aufenthalt schulfremder Personen im Schulhaus ist nur mit Erlaubnis der Direktion bzw. der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers gestattet.


• Jedes Kind soll täglich seinen Garderobenplatz in Ordnung halten.


Buskinder warten unter dem Vordach der Schule auf den Bus und dürfen nicht auf den Parkplatz laufen.


• Aus Sicherheitsgründen wurde ein Zufahrtsverbot errichtet. Bitte halten Sie sich aus Rücksicht Ihren Kindern gegenüber daran und parken Sie auf dem Parkplatz beim Bauhof.


Bei Fehlverhalten bzw. Verstößen gegen die Vereinbarungen werden folgende Maßnahmen getroffen: 

  • Ein klärendes Gespräch mit dem Kind durch die Lehrpersonen.
  • Zurechtweisung bzw. Ermahnung des Kindes durch die Lehrpersonen.
  • Mitteilung an die Erziehungsberechtigten, allenfalls Vorladung der Erziehungsberechtigten.
  • Verwarnung seitens der Schulleitung.
  • Unverzügliches Nachholen versäumter Pflichten. 
  • Wenn die Erziehungsberechtigten ihre Pflichten nicht erfüllen, sind wir verpflichtet, dies der zuständigen Kinder- und Jugendhilfe (BH St. Pölten/Land) mitzuteilen.

Alle angeführten Vereinbarungen entspringen den diversen Paragraphen der Schulgesetze und sind somit für uns verpflichtend. 

Inzersdorf, Oktober 2017, erweitert 2025 durch das Schulforum der Volksschule Inzersdorf-Getzersdorf

Ich habe die Schulordnung gelesen und mit meinem Kind besprochen.